Immaterialgüterrecht

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Mit dem Immaterialgüterrecht hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen, geistige Leistungen als Geistiges Eigentum vor missbräuchlicher Verwendung schützen zu können. Zum Immaterialgüterrecht gehören die gewerblichen Schutzrechte (Marken, Designs, Patente, Rechte an Topographien von Halbleiter-Erzeugnissen) und das Urheberrecht:

  • Erarbeiten und Realisieren von gewerblichen Rechtsschutzkonzepten
  • Kennzeichenstrategien (Corporate Identity / Corporate Design Strategien)
  • Kosten-Nutzen-Analysen betreffend rechtlichen Schutzmöglichkeiten
  • Urheberrechtsschutz von Werbemitteln
  • Verwandte Schutzrechte
  • Markenschutz von Claims, Logos etc.
  • Softwareschutz
  • Erwerb und Übertragung von Rechten
  • Domain Namen
  • Prozessuale Durchsetzung und Verteidigung von Geistigem Eigentum
  • etc.